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Sicherheit und Freiheit gehören untrennbar zusammen.
Sicherheit ist ein soziales Grundrecht und unabdingbare Voraussetzung
für Freiheit. Alle Menschen in Deutsch-land sollen sich vor Kriminalität
und Terror sicher fühlen können. Nur wer ohne Angst um sich, seine
Familie und sein Eigentum leben kann, hat Vertrauen in unseren de-mokratischen
Staat.
Der Schutz von Leib, Leben und Eigentum der Bürger ist eine ureigene
Aufgabe des Staates. Wir sagen der Polizei und der Justiz unsere
volle Unterstützung zu. Rot-Grün dagegen hat den tönenden Ankündigungen
zur Inneren Sicherheit und zur Terrorismusbekämpfung nur halbherzige
Taten folgen lassen und dringend notwendige Maßnahmen verhindert.
Wir wollen, dass sich alle Bürger auf Straßen und Plätzen, in Bussen,
Bahnen und auf Bahnhöfen zu jeder Tages- und Nachtzeit sicher fühlen
können. Polizei muss sichtbar präsent sein, öffentliche Kriminalitätsschwerpunkte
sind mit Videokameras technisch zu überwachen. Es muss Schluss sein
mit der geduldeten Verwahrlosung von öffentlichen Verkehrsmitteln
oder Plätzen durch Drogenszenen und Alkoholismus-Milieus, durch
Unrat und Vandalismus.
Null Toleranz gegenüber dem Verbrechen
Für uns steht nicht die Sorge um die Täter im Mittelpunkt, sondern
der Schutz der Bürger und die Not der Opfer, die wir lindern wollen.
Wir wollen den Opfern von Straftaten wirksamer helfen und ihre Stellung
in den Strafverfahren weiter verbessern. Wer Recht bricht und sich
damit gegen die Werteordnung der Gesellschaft stellt, muss mit konsequenter
Verfolgung und gerechter Bestrafung rechnen. Unsere Grundsätze sind:
„Wehret den Anfängen“ und „Null Toleranz gegenüber dem Verbrechen“.
Wir wollen, dass wirksamere Verbrechensbekämpfung und -aufklärung
den Rechten von Straftätern vorgehen. Datenschutz darf nicht zum
Täterschutz werden. Wir lehnen die Verharmlosung von Rechtsbruch
und Gewalt durch „Entkriminalisierung“ ab, denn sie schafft den
Nährboden für Kriminalität, senkt Hemmschwellen, ermutigt Rechtsbrecher
und entmutigt die gesetzestreuen Bürger.
Wir werden die strafrechtlichen Sanktionen sinnvoll erweitern. Das
Fahrverbot beispielsweise ist auch bei nicht verkehrsbezogenen Straftaten
in vielen Fällen eine angemessene und spürbare Sanktion.
Bündnis für Kinder - gegen Gewalt
Wir werden klarstellen, dass „Graffiti“-Schmierereien
als Sachbeschädigung zu bestrafen sind. Wir werden die Justiz entlasten
und Verfahren beschleunigen. Strafe soll der Tat möglichst unmittelbar
auf dem Fuße folgen. Wir werden eine bundesweite Initiative „Bündnis
für Kinder - gegen Gewalt“ ins Leben rufen. Wir werden den Schutz
der Kinder vor Sexualverbrechen verbessern. Wir werden durch Bundesgesetz
dafür sorgen, dass in der Haft als gefährlich erkannte Täter nicht
wider besseres Wissen entlassen werden müssen („nachträgliche Sicherungsverwahrung“).
Wir werden bei allen Delikten mit sexuellem Hintergrund eine DNA-Analyse
vorschreiben, damit die DNA-Datei zur Überführung und Abschreckung
der Täter noch wirksamer wird. Bei Tatortspuren soll die DNA-Analyse
ohne richterliche Genehmigung vorgenommen werden können. Kindesmissbrauch
schädigt junge Menschen für ihr ganzes Leben und soll künftig stets
als Verbrechen bestraft werden. Gegen Straftaten des Missbrauchs
von Kindern muss auch das Mittel der Überwachung der Telekommunikation
eingesetzt werden können.
Das Massaker in Erfurt muss Anlass für eine deutliche Verschärfung
des Waffenrechts sein. Die Grundlinie lautet: keine Waffe zuviel,
Waffen nur in den richtigen Händen. Dies bedeutet unter anderem,
die Altersgrenze zumindest für den Erwerb großkalibriger Feuerwaffen
auf 21 Jahre zu erhöhen, den Munitionserwerb zu beschränken und
die Zuverlässigkeit bei allen Waffenbesitzern strikt zu prüfen.
Wir werden die Vorsorge gegen Kinder- und Jugendkriminalität wirksamer
gestalten.
Das Jugendstrafrecht muss differenziertere Sanktionen vorsehen,
um noch besser auf den einzelnen Täter einwirken zu können: „Warnschussarrest“
aus erzieherischen Gründen, Meldepflichten und Fahrverbote werden
wir ermöglichen. Um die Verantwortung für das eigene Handeln bewusst
zu machen, sind Jugendliche stärker zur Wiedergutmachung zu verpflichten.
Wir werden die Höchststrafe für Heranwach-sende im Jugendstrafrecht
von 10 auf 15 Jahre anheben. Bei Tätern, die älter als 18 Jahre
sind, soll die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts die Regel und
nicht die Ausnahme sein.
Verantwortungsbewusste Drogenpolitik
Wir wollen, dass Eltern ihre Kinder ohne Angst
vor Drogen in die Schule oder in die Disco gehen lassen können.
Die steigende Zahl der Drogentoten und der Erstkonsu-menten harter
Drogen mahnen, zu einer verantwortungsbewussten Drogenpolitik zu-rückzufinden,
die Prävention, Hilfe zum Ausstieg für Süchtige und eine Bekämpfung
der Drogenkriminalität mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verbindet.
Die Legalisierung von „Fixerstuben“ und die staatliche Abgabe harter
Drogen sind verhängnisvolle Signale der Verharmlosung der Drogengefahr.
Wir werden keine rechtsfreien Räume in der Rauschgiftbekämpfung
dulden sinden. Die Strafen für Drogendealer wollen wir drastisch
verschärfen, auf frischer Tat ertappte Drogendealer müssen sofort
in Haft genommen werden können.
Die Gewinnabschöpfung muss noch konsequenter erfolgen. Wir wollen
für mehr „Waffengleichheit“ zwischen der Polizei und der sich ständig
modernisierenden Organisierten Kriminalität sorgen. Wir wollen die
rechtlichen Möglichkeiten zur optischen Überwachung von Verbrechertreffs
auch in Wohnungen schaffen.
Wir werden gegen Korruptionsdelikte das Mittel der Telefonüberwachung
einsetzen. Wir werden die Abschiebung straffällig gewordener Ausländer
erleichtern und beschleunigen und die rechtlichen Voraussetzungen
für eine Haftverbüßung im Her-kunftsland verbessern.
Fremdenfeindlichkeit entgegen treten
Wir werden eindeutig klarstellen: Regelfall des
Strafvollzugs ist der geschlossene Vollzug. Haftverkürzung selbst
für Schwerverbrecher, wie von der Schröder-Regierung geplant, lehnen
wir ab. In den offenen Strafvollzug dürfen nur Gefangene, von denen
keine Gefahr und Gewalt ausgehen. Wir werden Extremismus, Gewalt
und Fremdenfeindlichkeit konsequent entgegentreten. Wir werden auch
im Internet keine rechtsfreien Räume dulden. Die Verbreitung schwer
jugendgefährdender Videofilme sowie entsprechender Video- und Computerspiele
muss absolut und altersunabhängig verboten werden.
Video- und Computerspiele müssen mit einer verbindlichen Alterskennzeichnung
versehen werden. Die Demokratie braucht freie und unabhängige Medien,
die verantwortungsbewusst mit ihrem in der Verfassung garantierten
Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit umgehen. Jedoch ist
angesichts der verharmlosenden und immer hemmungsloseren Darstellung
von Gewalt in Massenmedien, vor allem im Fernsehen und im Internet,
ein strengerer Jugendschutz notwendig. Dazu gehört eine einheitliche,
schlagkräftige Aufsicht mit eindeutigen Regelungen und spürbaren
Sanktionen. Die Anbieter müssen auch ihrer Eigenverantwortung verstärkt
nachkommen.
Erziehungsrecht und Erziehungspflicht der Eltern schließen mit ein,
dass sie sich um den Medienkonsum ihrer Kinder kümmern. Wir fordern
gegen jede Gewalttat die ganze Härte des Gesetzes – unabhängig von
den Parolen, die Gewalttäter grölen.
Wir werden den Schutz des demokratischen Staates vor politisch motivierter
Gewalt und religiös verbrämtem Fanatismus verbessern. Weltweit verbreitete
Bilder von Aufmärschen extremistischer Gruppen beispielsweise am
Brandenburger Tor schaden dem Ansehen unseres Landes. Wir wollen
die ungestörte Arbeit des Parlaments sicherstellen und den Missbrauch
weithin bekannter Orte mit hoher Symbolkraft durch radikale Minderheiten
unterbinden.
Zusammenarbeit verbessern
Die Innere Sicherheit muss auch bei offenen EU-Binnengrenzen
und wachsenden Mobilitätserfordernissen gewahrt bleiben. Wir wollen
deshalb eine intensive Zusam-menarbeit mit ausländischen Polizeibehörden
fördern. Ebenso wichtig wie die Aufklärung von Straftaten und die
Überführung und Aburteilung von Straftätern ist die Verhinderung
von Straftaten durch eine erfolgreiche Pr-ventionsarbeit. Wir setzen
auf Vorbeugung durch wertevermittelnde Erziehung in Familie und
Schule, auf Freizeitangebote und soziale Betreuung Jugendlicher.
Schutz vor Gewalt und Kriminalität ist eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe.
Wir setzen daher auf das Zusammenwirken der Bürger. Bürgerschaftliche
Selbstverantwortung für Sicherheit muss nach unserer Überzeugung
intensiviert werden. Freiheit und Recht gegen den Terror verteidigen
Die Bürger haben Anspruch auf einen starken Staat, der den Schutz
gegen Terror nicht vernachlässigt. Sicherheit ist unverzichtbare
Voraussetzung für Freiheit und Wohlstand. Es muss Schluss sein mit
einer als Liberalität getarnten Gleichgültigkeit gegenüber den Sicherheitsbedürfnissen
der Mehrheit der Bürger. Ein liberaler Staat muss auch ein wehrhafter
Staat sein, sonst hat die freiheitliche Demokratie keinen Bestand.
Wir wollen Polizei und Justiz modern ausstatten und ihre Befugnisse
den gewachsenen Bedrohungen anpassen. Der Bundesgrenzschutz muss
ausgebaut werden. Einsatzstarke und einsatzerfahrene geschlossene
Polizei-Einheiten müssen in Deutschland in ausreichender Zahl zur
Verfügung stehen.
Extremistische Organisationen haben in Deutschland rund 150.000
Mitglieder, von denen nicht wenige gewaltbereit sind. Diese Organisationen
müssen wirksamer überwacht und gegebenenfalls verboten werden. Das
Vereinsgesetz muss geändert werden, um Ausländervereine auch unterhalb
der Schwelle der aggressiv-kämpferischen Betätigung nötigenfalls
verbieten zu können. Die Verfassungsschutzbehörden müssen auch zur
Bekämpfung von Organisierter Kriminalität eingesetzt werden.
Terror-Strukturen aufbrechen
Wir wollen Schluss machen mit ideologischen Vorbehalten
gegen wirksame Befug-nisse von Polizei und Justiz zur Bekämpfung
von Terror und internationaler Kriminalität. Wir wollen klare gesetzliche
Grundlagen für die Arbeit verdeckter Ermittler.
Wir wollen eine sachgerechte Kronzeugenregelung, mit der die Strukturen
der Organi-sierten Kriminalität und des Terrors wirksam aufgebrochen
werden können. Wir wollen, dass an Treffpunkten terroristischer
und krimineller Gruppen mit modernster akustischer und optischer
Technik aufgeklärt werden kann.
Bei der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität kommt der Abschöpfung
von Verbrechensgewinnen eine besondere Bedeutung zu, weshalb wir
die Vorschriften gegen Geldwäsche sachgerecht verschärfen werden.
Öffentliche Aufforderung zu Gewalt und Propaganda für religiös motivierten
Fanatismus sind Volksverhetzung und müssen auch so bestraft werden.
Wer das Gastrecht in Deutschland gegen unsere freiheitlich-demokratische
Gesellschaftsordnung miss-braucht, soll hier keinen Platz haben.
Wir werden auf die schnelle Ausweisung von Ausländern hinwirken,
bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie einer
gewaltbereiten extremistischen Organisation angehören. Ausländische
Extremisten müssen konsequent von Deutschland ferngehalten werden.
Zivil- und Katastrophenschutz verbessern
Wir werden die Voraussetzungen für einen umfassenden Datenaustausch
zwischen Ausländer- und Asylbehörden einerseits und Sicherheits-
und Verfassungs-schutzbehörden andererseits schaffen. Das Bundesamt
für die Anerkennung auslän-discher Flüchtlinge muss verpflichtet
werden, auch den Verfassungsschutzbehörden der Länder unmittelbar
Auskünfte zu erteilen.
Die Identität Einreisewilliger aus bestimmten Problemstaaten muss
vor Erteilung eines Einreisevisums durch Speicherung biometrischer
Daten zweifelsfrei festgehalten werden können. Um den Zuzug gewaltbereiter
Ausländer zu unterbinden, werden wir die Regelanfrage bei Verfassungsschutz
und Nachrichtendienst vor jeder Einbürgerung oder Erteilung eines
dauerhaften Aufenthaltsrechts vorschreiben.
Wir werden für eine eindeutige Identitätsfeststellung mit modernen
technischen Mög-lichkeiten sorgen. Biometrische Merkmale wie den
Fingerabdruck werden wir in Aus-weisdokumenten umgehend einführen.
Der Bund steht beim Zivil- und Katastrophenschutz nach den Terroranschlägen
des 11. September 2001 und den sich daraus ergebenden neuen Bedrohungsszenarien
vor neuen Herausforderungen und stärker als früher in der Verantwortung.
Wir werden das Bundesamt für Zivilschutz wieder errichten. Die Mittel
für den Bevölkerungsschutz müssen der Aufgabe entsprechen, mit der
Einsatz- und Leistungsfähigkeit des Technischen Hilfswerks bei großen
Schadensfällen die Kräfte der Länder wirksam zu ergänzen.
Wir werden gemeinsam mit den Ländern ein umfassendes Aufklärungs-,
Präventions- und Schutzkonzept gegen Angriffe mit chemischen und
biologischen Waffen vorlegen.
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