|
|
|
Voraussetzung für Freiheit und Demokratie ist Sicherheit.
Sicherheit und Freiheit für die Menschen in Deutschland können nur
im Bündnis mit unseren Partnern und Freunden in Europa und in der
Welt geschützt werden. Daran haben die schrecklichen Terroranschläge
in New York und Washington am 11. September 2001 nachdrücklich erinnert.
Europa muss man richtig machen
Die Einigung Europas ist das wertvollste Erbe
des 20. Jahrhunderts. Die europäische Einigung ist die zentrale
Gestaltungsaufgabe, um Frieden und Freiheit dauerhaft zu sichern.
Sie muss auf dem Vertrauen der Bürger und auf einer gründlichen
öffentlichen Diskussion der Perspektiven für Europa aufbauen.
Die Handlungsfähigkeit Europas muss gestärkt werden. Selbstbewusste
Nationen und Regionen sind die Bausteine Europas. Ihre geschichtlich
gewachsene Vielfalt ist Europas Stärke. Nur mit Föderalismus, Subsidiarität
und klar abgegrenzten, kraftvoll wahrgenommenen Kompetenzen der
Ebenen Kommune, Region, Nation und Europa kann eine gute Zukunft
gestaltet werden. Deutschland hat an Gewicht in Europa verloren.
Die Regierung Schröder zeigt kein echtes Engagement für die europäische
Einigung. Sie hat die kleinen Partnerstaaten, darunter vor allem
Deutschlands Nachbarn Österreich, wiederholt vor den Kopf gestoßen.
Der deutsch-französische Motor der Europäischen Integration stottert,
die Beziehungen zu Frankreich wurden vernachlässigt.
CDU und CSU haben in Europa die Fundamente für den Euro als stabile
Gemein-schaftswährung gelegt und den Stabilitätspakt in den Europäischen
Verträgen durchgesetzt. Die Grundlagen eines stabilen Euro dürfen
nicht aufgeweicht werden. Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank
muss gewahrt und gegen Versuche politischer Einflussnahme verteidigt
werden.
Wir werden uns dafür einsetzen, die europäischen Aufgaben gerechter
zu finanzieren. Wir wollen die traditionellen europäischen Strukturpolitiken
beenden und sie durch einen europäischen Solidaritätsfonds ersetzen,
der für Finanztransfers nach objektiven Maßstäben für investive
Maßnahmen sorgt. Als Ausgleich zur Konzentration dieser EU-Strukturförderung
auf die bedürftigsten Regionen muss allen Mitgliedstaaten und Regionen
ein gewisser Entscheidungsspielraum eröffnet werden, der eine gezielte
eigenständige Regionalförderung ermöglicht, einen Subventionswettlauf
aber ausschließt.
Reform der EU-Finanzen
Eine Reform der EU-Finanzen muss für einen gerechten
Beitrag aller Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt sorgen, der ihrem
wirtschaftlichen Wohlstand (Bruttoinlandsprodukt in Kaufkraftstandards)
entspricht. Wir werden die EU-Osterweiterung erfolgreich zu Ende
führen. Deutschland als Land in der Mitte Europas muss mit allen
Nachbarn gleichermaßen partnerschaftlich verbunden sein. Es ist
allerdings Aufgabe der amtierenden Bundesregierung, zu einem sachgerechten
Abschluss der Beitrittsverhandlungen bis Ende 2002 den Beitrag Deutschlands
zu leisten.
Die Osterweiterung der Europäischen Union eröffnet die historische
Chance, Frieden, Freiheit und Sicherheit in ganz Europa nachhaltig
zu sichern. Die Erweiterung der Europäischen Union wird diesseits
und jenseits ihrer bisherigen Grenzen Märkte entwickeln, Arbeitsplätze
sichern und den Menschen mehr Wohlstand bringen. Je solider die
jetzt laufenden Beitrittsverhandlungen geführt werden, um so eher
wird diese Chance genutzt.
Die Erweiterung der EU darf weder die Leistungsfähigkeit der Beitrittskandidaten
noch die Integrationskraft der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsländer
überfordern. Flexible, zeitlich nach Branchen und Regionen differenzierte
und ausreichend lange Übergangsfristen sind notwendig, bis Arbeitnehmerfreizügigkeit,
Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in vollem Umfang gewährt
werden können. Wir wollen mit einem Aktionsplan für die Grenzregionen
Chancen nutzen und Risiken mindern: abgestimmter und beschleunigter
Ausbau der Infrastrukturen, gezielte Förderinstrumente für die notwendigen
Anpassungsprozesse und eine wirksame Strukturpolitik.
'
Die deutschen Heimatvertriebenen und die deutschen Volksgruppen
in Mittel- und Osteuropa haben heute eine wichtige Brückenfunktion
bei der Zusammenarbeit mit Deutschlands östlichen Nachbarstaaten.
Auch deshalb verdienen die deutschen Minderheiten im Osten unsere
Unterstützung. Die Union wird im Hinblick auf die Ost-erweiterung
der Europäischen Union die berechtigten Anliegen der Heimatvertriebenen
zur Sprache bringen. Die in der Europäischen Union geltende Freizügigkeit
und Niederlassungsfreiheit ist ein Schritt hin zur Verwirklichung
des Rechts auf die Heimat auch der deutschen Vertriebenen – in einem
Europa, das sich als Rechts- und Wertegemeinschaft versteht und
in dem die Völker und Volksgruppen einträchtig und ohne rechtliche
Diskriminierung auch aus der Vergangenheit zusammenleben können.
Recht auf Heimat
Das Recht auf die Heimat gilt. Die Vertreibungsdekrete
und -gesetze sind Unrecht. Sie stehen im Gegensatz zu Geist und
Werten der Europäischen Union und des Völkerrechts. Vertreibung
und ethnische Säuberung dürfen nirgendwo Teil der bestehenden Rechtsordnung
sein. Im Gegensatz zu SPD und Grünen, die deutsche Aussiedler willkürlich
weitgehend von der Aufnahme ausschließen wollen, bekennen wir uns
zur Geschichte aller Deutschen. Mit einem „Zentrum gegen Vertreibung“
in Berlin wollen wir ein Zeichen setzen, um an das Unrecht der Vertreibung
zu erinnern und es für immer zu ächten. Wir werden die in Ansätzen
stecken gebliebene Reform der Europäischen Institutionen vorantreiben.
Wir wollen die demokratische Legitimation der europäischen Institutionen
stärken. Das Ziel, eine Union mit 25 oder mehr Mitgliedstaaten handlungsfähig
zu halten, ist nicht erreicht. Europa braucht eine Kommission in
arbeitsfähiger Größe. Für Gesetzgebung und Budget sollen Parlament
und Rat gemeinsam zuständig sein. Dabei sollten die Sitze im Europäischen
Parlament den Mitgliedstaaten – mit Ausnahme einer Mindestanzahl
für die Kleinsten – grundsätzlich nach der Bevölkerungszahl zugeordnet
werden.
Der Rat soll seine Entscheidungen grundsätzlich mit gewichteter
Mehrheit treffen. Voraussetzung für den Übergang zu weiteren Mehrheitsentscheidungen
ist aber eine klare Kompetenzabgrenzung. Vertragsänderungen, die
Aufnahme neuer Mitglieder, die Inanspruchnahme der Generalklauseln,
die Steuerpolitik und die Einnahmen der Europäischen Union müssen
dagegen in der Einstimmigkeit verbleiben.
Klare Kompetenzregelungen
Wir setzen uns für eine dem Rang der deutschen
Sprache - der in der Europäischen Union von den meisten Menschen
als Muttersprache gesprochenen Sprache – ent-sprechende Berücksichtigung
in den Institutionen der Europäischen Union ein. Gerade im Interesse
der Bürger, die sich an die Europäischen Institutionen wenden, und
der mittelständischen Wirtschaft ist es nicht hinzunehmen, wenn
Deutsch nur nachrangig benutzt wird. Bei der Verfügbarkeit muttersprachlicher
Unterlagen darf Deutsch keiner anderen Sprache nachstehen. Wir wollen
für eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen der europäischen und
der nationalen Ebene sorgen.
Klare Antworten auf die Frage, was Europa entscheiden soll und was
die Verantwortung der Mitgliedstaaten und Regionen ist und bleiben
muss, festigen das Vertrauen der Bürger, ohne das wir das gemeinsame
Haus Europa nicht bauen können. Die Zuständigkeiten der Europäischen
Union müssen erkennbar, vorhersehbar und begrenzt sein. In einem
erheblich vergrößerten Europa muss sich die EU auf die Aufgaben
beschränken, die nur gemeinsam bewältigt werden können, wozu die
Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik gehören und der einheitliche
Binnenmarkt mit ei-nem funktionierenden wirtschaftlichen Wettbewerb,
einheitlicher Außenvertretung und gemeinsamer Währung.
Die nationale oder regionale Ebene behält auf Dauer die Zuständigkeit
für alle Politik-bereiche, die mit den gewachsenen Traditionen in
Zivilisation, Kultur und „Zivilgesell-schaft“ besonders eng verbunden
sind. Dazu gehören insbesondere der innere Staatsaufbau und die
kommunale Selbstverwaltung, die soziale Sicherheit und die Familienstrukturen.
Alle notwendigen grundsätzlichen Regelungen, insbesondere zur Verteilung
der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten,
zur Finanz-verfassung sowie zu den Institutionen der Europäischen
Union und ihren Verfahrensweisen sollen mit der EU-Grundrechte-Charta
in einem Verfassungsvertrag zusammengefasst werden.
|
|