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      Auszug aus dem CDU/CSU-Regierungsprogramm 2002/2006  

 

 

 

 

     

Vertrauen für Deutschland
in Europa und in der Welt

 
     

Voraussetzung für Freiheit und Demokratie ist Sicherheit. Sicherheit und Freiheit für die Menschen in Deutschland können nur im Bündnis mit unseren Partnern und Freunden in Europa und in der Welt geschützt werden. Daran haben die schrecklichen Terroranschläge in New York und Washington am 11. September 2001 nachdrücklich erinnert.

Europa muss man richtig machen

Die Einigung Europas ist das wertvollste Erbe des 20. Jahrhunderts. Die europäische Einigung ist die zentrale Gestaltungsaufgabe, um Frieden und Freiheit dauerhaft zu sichern. Sie muss auf dem Vertrauen der Bürger und auf einer gründlichen öffentlichen Diskussion der Perspektiven für Europa aufbauen.

Die Handlungsfähigkeit Europas muss gestärkt werden. Selbstbewusste Nationen und Regionen sind die Bausteine Europas. Ihre geschichtlich gewachsene Vielfalt ist Europas Stärke. Nur mit Föderalismus, Subsidiarität und klar abgegrenzten, kraftvoll wahrgenommenen Kompetenzen der Ebenen Kommune, Region, Nation und Europa kann eine gute Zukunft gestaltet werden. Deutschland hat an Gewicht in Europa verloren. Die Regierung Schröder zeigt kein echtes Engagement für die europäische Einigung. Sie hat die kleinen Partnerstaaten, darunter vor allem Deutschlands Nachbarn Österreich, wiederholt vor den Kopf gestoßen. Der deutsch-französische Motor der Europäischen Integration stottert, die Beziehungen zu Frankreich wurden vernachlässigt.

CDU und CSU haben in Europa die Fundamente für den Euro als stabile Gemein-schaftswährung gelegt und den Stabilitätspakt in den Europäischen Verträgen durchgesetzt. Die Grundlagen eines stabilen Euro dürfen nicht aufgeweicht werden. Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank muss gewahrt und gegen Versuche politischer Einflussnahme verteidigt werden.

Wir werden uns dafür einsetzen, die europäischen Aufgaben gerechter zu finanzieren. Wir wollen die traditionellen europäischen Strukturpolitiken beenden und sie durch einen europäischen Solidaritätsfonds ersetzen, der für Finanztransfers nach objektiven Maßstäben für investive Maßnahmen sorgt. Als Ausgleich zur Konzentration dieser EU-Strukturförderung auf die bedürftigsten Regionen muss allen Mitgliedstaaten und Regionen ein gewisser Entscheidungsspielraum eröffnet werden, der eine gezielte eigenständige Regionalförderung ermöglicht, einen Subventionswettlauf aber ausschließt.

Reform der EU-Finanzen

Eine Reform der EU-Finanzen muss für einen gerechten Beitrag aller Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt sorgen, der ihrem wirtschaftlichen Wohlstand (Bruttoinlandsprodukt in Kaufkraftstandards) entspricht. Wir werden die EU-Osterweiterung erfolgreich zu Ende führen. Deutschland als Land in der Mitte Europas muss mit allen Nachbarn gleichermaßen partnerschaftlich verbunden sein. Es ist allerdings Aufgabe der amtierenden Bundesregierung, zu einem sachgerechten Abschluss der Beitrittsverhandlungen bis Ende 2002 den Beitrag Deutschlands zu leisten.

Die Osterweiterung der Europäischen Union eröffnet die historische Chance, Frieden, Freiheit und Sicherheit in ganz Europa nachhaltig zu sichern. Die Erweiterung der Europäischen Union wird diesseits und jenseits ihrer bisherigen Grenzen Märkte entwickeln, Arbeitsplätze sichern und den Menschen mehr Wohlstand bringen. Je solider die jetzt laufenden Beitrittsverhandlungen geführt werden, um so eher wird diese Chance genutzt.

Die Erweiterung der EU darf weder die Leistungsfähigkeit der Beitrittskandidaten noch die Integrationskraft der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsländer überfordern. Flexible, zeitlich nach Branchen und Regionen differenzierte und ausreichend lange Übergangsfristen sind notwendig, bis Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in vollem Umfang gewährt werden können. Wir wollen mit einem Aktionsplan für die Grenzregionen Chancen nutzen und Risiken mindern: abgestimmter und beschleunigter Ausbau der Infrastrukturen, gezielte Förderinstrumente für die notwendigen Anpassungsprozesse und eine wirksame Strukturpolitik.
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Die deutschen Heimatvertriebenen und die deutschen Volksgruppen in Mittel- und Osteuropa haben heute eine wichtige Brückenfunktion bei der Zusammenarbeit mit Deutschlands östlichen Nachbarstaaten. Auch deshalb verdienen die deutschen Minderheiten im Osten unsere Unterstützung. Die Union wird im Hinblick auf die Ost-erweiterung der Europäischen Union die berechtigten Anliegen der Heimatvertriebenen zur Sprache bringen. Die in der Europäischen Union geltende Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit ist ein Schritt hin zur Verwirklichung des Rechts auf die Heimat auch der deutschen Vertriebenen – in einem Europa, das sich als Rechts- und Wertegemeinschaft versteht und in dem die Völker und Volksgruppen einträchtig und ohne rechtliche Diskriminierung auch aus der Vergangenheit zusammenleben können.

Recht auf Heimat

Das Recht auf die Heimat gilt. Die Vertreibungsdekrete und -gesetze sind Unrecht. Sie stehen im Gegensatz zu Geist und Werten der Europäischen Union und des Völkerrechts. Vertreibung und ethnische Säuberung dürfen nirgendwo Teil der bestehenden Rechtsordnung sein. Im Gegensatz zu SPD und Grünen, die deutsche Aussiedler willkürlich weitgehend von der Aufnahme ausschließen wollen, bekennen wir uns zur Geschichte aller Deutschen. Mit einem „Zentrum gegen Vertreibung“ in Berlin wollen wir ein Zeichen setzen, um an das Unrecht der Vertreibung zu erinnern und es für immer zu ächten. Wir werden die in Ansätzen stecken gebliebene Reform der Europäischen Institutionen vorantreiben. Wir wollen die demokratische Legitimation der europäischen Institutionen stärken. Das Ziel, eine Union mit 25 oder mehr Mitgliedstaaten handlungsfähig zu halten, ist nicht erreicht. Europa braucht eine Kommission in arbeitsfähiger Größe. Für Gesetzgebung und Budget sollen Parlament und Rat gemeinsam zuständig sein. Dabei sollten die Sitze im Europäischen Parlament den Mitgliedstaaten – mit Ausnahme einer Mindestanzahl für die Kleinsten – grundsätzlich nach der Bevölkerungszahl zugeordnet werden.

Der Rat soll seine Entscheidungen grundsätzlich mit gewichteter Mehrheit treffen. Voraussetzung für den Übergang zu weiteren Mehrheitsentscheidungen ist aber eine klare Kompetenzabgrenzung. Vertragsänderungen, die Aufnahme neuer Mitglieder, die Inanspruchnahme der Generalklauseln, die Steuerpolitik und die Einnahmen der Europäischen Union müssen dagegen in der Einstimmigkeit verbleiben.

Klare Kompetenzregelungen

Wir setzen uns für eine dem Rang der deutschen Sprache - der in der Europäischen Union von den meisten Menschen als Muttersprache gesprochenen Sprache – ent-sprechende Berücksichtigung in den Institutionen der Europäischen Union ein. Gerade im Interesse der Bürger, die sich an die Europäischen Institutionen wenden, und der mittelständischen Wirtschaft ist es nicht hinzunehmen, wenn Deutsch nur nachrangig benutzt wird. Bei der Verfügbarkeit muttersprachlicher Unterlagen darf Deutsch keiner anderen Sprache nachstehen. Wir wollen für eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen der europäischen und der nationalen Ebene sorgen.

Klare Antworten auf die Frage, was Europa entscheiden soll und was die Verantwortung der Mitgliedstaaten und Regionen ist und bleiben muss, festigen das Vertrauen der Bürger, ohne das wir das gemeinsame Haus Europa nicht bauen können. Die Zuständigkeiten der Europäischen Union müssen erkennbar, vorhersehbar und begrenzt sein. In einem erheblich vergrößerten Europa muss sich die EU auf die Aufgaben beschränken, die nur gemeinsam bewältigt werden können, wozu die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik gehören und der einheitliche Binnenmarkt mit ei-nem funktionierenden wirtschaftlichen Wettbewerb, einheitlicher Außenvertretung und gemeinsamer Währung.

Die nationale oder regionale Ebene behält auf Dauer die Zuständigkeit für alle Politik-bereiche, die mit den gewachsenen Traditionen in Zivilisation, Kultur und „Zivilgesell-schaft“ besonders eng verbunden sind. Dazu gehören insbesondere der innere Staatsaufbau und die kommunale Selbstverwaltung, die soziale Sicherheit und die Familienstrukturen. Alle notwendigen grundsätzlichen Regelungen, insbesondere zur Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten, zur Finanz-verfassung sowie zu den Institutionen der Europäischen Union und ihren Verfahrensweisen sollen mit der EU-Grundrechte-Charta in einem Verfassungsvertrag zusammengefasst werden.

 

 
 
 

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